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CLP: Konsultation zur stofflichen Zuordnung bestimmter Anmerkungen

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zum Entwurf einer Delegierten Verordnung eröffnet, welche die Zuordnung neuer Anmerkungen (Anhang VI) zu bestimmten Stoffen mit harmonisierter Einstufung im Rahmen der CLP-Verordnung (Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) betrifft. Unternehmen können sich bis zum 19. August 2022 beteiligen. 

Die Anmerkungen in Anhang VI der CLP-Verordnung betreffen konkrete Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen bzw. Gemischen.

Die Konsultation finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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