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Auf diesem Bild ist das chemische Formelzeichen für Kohlensfoffdioxid zu sehen

CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht

Am 17.08.2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems darlegt. Der Übergangszeitraum beginnt am 1. Oktober 2023 und läuft bis Ende 2025

Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen, sowie ein Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht. Wie von der DIHK gefordert plant die EU-Kommission ein IT-Tool, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll. Zusätzlich bietet die EU-Kommission folgende Webinare an: Zement (15.09.), Aluminium (21.09.), Düngemittel (26.09.), Elektrizität (28.09.), Wasserstoff (03.10.), Eisen und Stahl (05.10.). Schließlich sollen auf folgender Webseite, auf der auch die Webinare stattfinden, digitale Schulungsmaterialien veröffentlicht werden: https://customs-taxation.learning.europa.eu/

Zur Durchführungsverordnung gelangen Sie hier: https://taxation-customs.ec.europa.eu/system/files/2023-08/C_2023_5512_1_EN_ACT_part1_v6.pdf

Zum Annex der Durchführungsverordnung gelangen Sie hier: https://taxation-customs.ec.europa.eu/system/files/2023-08/C_2023_5512_1_EN_annexe_acte_autonome_cp_part1_v7.pdf

Zu den Leitlinien für EU-Einführer gelangen Sie hier: https://taxation-customs.ec.europa.eu/document/download/03ef52bd-3e45-4d91-9621-cec41fd8c163_en?filename=CBAM%20Guidance_EU%20importers_0.pdf

Zu den Leitlinien für Nicht-EU-Anlagen gelangen Sie hier: https://taxation-customs.ec.europa.eu/document/download/0419b4a0-7340-4fc4-8cf5-310ebf9c8504_en?filename=CBAM%20Guidance_non-EU%20installations.pdf

Zur Excel-Vorlage gelangen Sie hier: https://taxation-customs.ec.europa.eu/document/download/3f046f63-a413-4fc0-975b-dd36a873f15e_en?filename=CBAM%20communication%20template%20for%20installations.xlsx

Quelle: DIHK

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