Auf diesem Bild ist das chemische Formelzeichen für Kohlensfoffdioxid zu sehen

CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht

Am 17.08.2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems darlegt. Der Übergangszeitraum beginnt am 1. Oktober 2023 und läuft bis Ende 2025

Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen, sowie ein Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht. Wie von der DIHK gefordert plant die EU-Kommission ein IT-Tool, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll. Zusätzlich bietet die EU-Kommission folgende Webinare an: Zement (15.09.), Aluminium (21.09.), Düngemittel (26.09.), Elektrizität (28.09.), Wasserstoff (03.10.), Eisen und Stahl (05.10.). Schließlich sollen auf folgender Webseite, auf der auch die Webinare stattfinden, digitale Schulungsmaterialien veröffentlicht werden: https://customs-taxation.learning.europa.eu/

Zur Durchführungsverordnung gelangen Sie hier: https://taxation-customs.ec.europa.eu/system/files/2023-08/C_2023_5512_1_EN_ACT_part1_v6.pdf

Zum Annex der Durchführungsverordnung gelangen Sie hier: https://taxation-customs.ec.europa.eu/system/files/2023-08/C_2023_5512_1_EN_annexe_acte_autonome_cp_part1_v7.pdf

Zu den Leitlinien für EU-Einführer gelangen Sie hier: https://taxation-customs.ec.europa.eu/document/download/03ef52bd-3e45-4d91-9621-cec41fd8c163_en?filename=CBAM%20Guidance_EU%20importers_0.pdf

Zu den Leitlinien für Nicht-EU-Anlagen gelangen Sie hier: https://taxation-customs.ec.europa.eu/document/download/0419b4a0-7340-4fc4-8cf5-310ebf9c8504_en?filename=CBAM%20Guidance_non-EU%20installations.pdf

Zur Excel-Vorlage gelangen Sie hier: https://taxation-customs.ec.europa.eu/document/download/3f046f63-a413-4fc0-975b-dd36a873f15e_en?filename=CBAM%20communication%20template%20for%20installations.xlsx

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Entwaldungsverordnung
International

EUDR wird um 1 Jahr verschoben

Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben wird.

Die Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, bevor die Kommission vorschlug, den Start auf Ende dieses Jahres zu verschieben und Unternehmen sowie Handelspartnern damit zusätzliche 12 Monate zur Vorbereitung auf die neuen Rückverfolgungs- und Sorgfaltspflichten einzuräumen.

weiterlesen