Bundesrat bestätigt große Teile des Klimapakets

Das Klimaschutzgesetz, das Brennstoffemissionshandelsgesetz, die steuerliche Förderung der Elektromobilität und die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe haben am 29.11. den Bundesrat passiert (Zu den Beschlüssen finden Sie mehr auf den Seiten des Bundesrates.). Zu den steuerlichen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Dazu gehören u. a. die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, die Pendlerpauschale und die Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist weniger inhaltlich begründet, als in der mangelnden Bereitschaft der Länder, mögliche Zusatzbelastungen für ihre Haushalte aus den Beschlüssen zum Klimaschutzprogramm zu akzeptieren. Eine Verabschiedung in 2019 ist noch möglich, insofern bis zur letzten Bundesratssitzung am 20.12. eine Einigung zwischen Bund und Ländern gefunden wird.

Die im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelte CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr wird nicht Teil des Vermittlungsausschusses, sie ist vom Bundesrat gebilligt worden. Allerdings hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung Nachbesserungen hinsichtlich der Belastung energieintensiver Unternehmen zugesagt. An der Entwicklung der erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit sollen alle relevanten Akteure, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, beteiligt werden.

Dies entspricht den Forderungen des DIHK. Zur Ausgestaltung der Kompensationsregelungen hat der DIHK-Vorstand bereits am 27. November 2019 eine Positionierung verabschiedet. Der DIHK setzt sich dafür ein, die Zusatzbelastungen für die Wirtschaft in Summe auszugleichen und damit dazu beizutragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu sichern. Dazu bedarf es einerseits einer deutlichen Erhöhung der geplanten Reduzierung der EEG-Umlage. Andererseits sind unternehmensindividuelle Entlastungen erforderlich, um besondere Belastungen von Unternehmen abzufedern und Carbon Leakage zu verhindern.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen