Die Änderungen der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) sowie über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) dienen der Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen. Sie betreffen besonders Anlagen (bspw. Kraftwerke oder Chemie-, Papier-, Stahl- oder Zementindustrie) mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr. Sie sind damit auch für die vom Kohleausstiegsgesetz betroffenen Kohlekraftwerke und viele derzeit geplante oder im Bau befindlichen Gaskraftwerke. Die BVT Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen müssen bis zum 17. August 2021 in Deutschland umgesetzt werden.
Die Verschärfungen des Bundesrates zum Regierungsentwurf finden sich in der Bundestagsdrucksache (Link) in Ziffer 5 auf Seite 175.
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Quelle: DIHK, Berlin