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Bundesrat beschließt Änderungen zur 13. und 17. BImSchV

Die Bundesländer haben den Änderungen der 13. und 17. BImSchV unter Maßgaben zugestimmt. Danach müssen Quecksilbergrenzwerte für Stein- und Braunkohlekraftwerke sowie NOx-Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen verschärft werden. Die Bundesregierung hat diesen Änderungen zugestimmt. Im Juni wird sich nun noch der Bundestag damit beschäftigen müssen. Sollte das Parlament der Änderung zustimmen, kann die Verordnung in Kraft treten.

Die Änderungen der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) sowie über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) dienen der Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen. Sie betreffen besonders Anlagen (bspw. Kraftwerke oder Chemie-, Papier-, Stahl- oder Zementindustrie) mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr. Sie sind damit auch für die vom Kohleausstiegsgesetz betroffenen Kohlekraftwerke und viele derzeit geplante oder im Bau befindlichen Gaskraftwerke. Die BVT Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen müssen bis zum 17. August 2021 in Deutschland umgesetzt werden.

Die Verschärfungen des Bundesrates zum Regierungsentwurf finden sich in der Bundestagsdrucksache (Link) in Ziffer 5 auf Seite 175.

Alle Drucksachen aus Bundestag und Bundesrat finden Sie unter diesem Link.

Quelle: DIHK, Berlin

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