Bundesnetzagentur startet Erhebung zu EEG-Anlagen

Aus dem europäischen Beihilferecht ergeben sich Transparenzpflichten, die EEG-Anlagenbetreiber mit mehr als 500.000 Euro Förderung im Jahr 2020 erfüllen müssen. Die Bundesnetzagentur hat hierfür ebenfalls die jährliche Erhebung gestartet. Melden müssen sich bei der Bonner Behörde alle Unternehmen, die Anlagen ab dem 1. Januar 2012 errichtet haben und danach eine Förderung nach EEG 2014 oder EEG 2017 erhalten.

Die Meldung der Daten hat bis zum 31. August 2021 anhand des bereitgestellten Fragebogens der Bundesnetzagentur zu erfolgen. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist § 85 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2021.

Quelle: DIHK

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