Trotz derzeit positiver Gasversorgungssituation ergeben verschiedene Szenarien-Berechnungen für den kommenden Winter eine mögliche Gasmangellage. In einem solchen Fall kann die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als Bundeslastverteiler unterschiedliche Maßnahmen ergreifen.
Von ratierlichen Kürzungen per Allgemeinverfügung über Individualverfügungen, Ausnahmen und Selbsterklärungen bis hin zu Vollstreckungsfragen finden sich nun umfassende Webinare, Präsentationen und Informationen auf den Seiten der BNetzA unter folgenden Links:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Veranstaltungen/230619/start2.html
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/Krisenvorbereitung/start.html
Quelle: Bundesnetzagentur