Bundesnetzagentur akzeptiert Übergangsregelung zu Redispatch 2.0

Der BDEW hat für seinen Vorschlag einer Übergangslösung für den eigentlich zum 1. Oktober startenden Redispatch 2.0 grünes Licht von der Bundesnetzagentur erhalten. Die Übergangsregelung gilt für Anlagen mit einer installierten Leistung von unter 10 MW sowie EE- und KWK-Anlagen.

Die Bundesnetzagentur möchte Risiken für die Systemsicherheit vermeiden und damit den betroffenen Unternehmen einen geordneten Weg in das neue Redispatch ermöglichen. Dafür ist die Übergangslösung des BDEW geeignet. Aus diesem Grund wird sie vorerst keine Aufsichts- oder Zwangsmaßnahmen wegen etwaiger Verstöße gegen § 13a Abs. 1a S. 1 bis 4 (i. V. m. § 14 Abs. 1 oder 1c) EnWG in der ab dem 01.10.2021 geltenden Fassung oder gegen die Festlegung vom 06.11.2020 (BK6-20-059) ergreifen, solange es sich um Unternehmen handelt, die sich im Rahmen der BDEW-Übergangslösung bewegen. Die weitere Implementierung soll allerdings eng überwacht werden.

Die Übergangsregelung wird von der Bonner Behörde bis zum 28.02.2022 akzeptiert und in begründeten Ausnahmefällen auch bis zum 31.05.2022.

Die BDEW-Übergangslösung ist im Internet verfügbar.

Quelle: DIHK

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