Bundeskompensationsverordnung: Referentenentwurf vorgelegt

Mit einem neuen Entwurf über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft soll der Vollzug effektiver und einheitlicher gestaltet werden. Der Anwendungsbereich beschränkt sich dabei auf Vorhaben, die im Zuständigkeitsbereich von Bundesbehörden liegen: dies sind unter anderem die Bundesnetzagentur, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, das Eisenbahn-Bundesamt oder künftig das Fernstraßen-Bundesamt.

Die Verordnung soll zu einer flexibleren Handhabung der Eingriffsregelung beitragen. Damit soll diese Standardisierung einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren leisten und die Transparenz im Umgang mit der Eingriffsregelung sowie die Planungssicherheit der Vorhabenträger erhöhen.

Quelle: DIHK

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