Bundeskabinett verabschiedet Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das Kabinett hat am 12. Februar 2020 dem Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz zugestimmt. Der Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) setzt im Wesentlichen die Abfallrahmenrichtlinie sowie erste Aspekte der EU-Einwegkunststoffrichtlinie um. Der Fokus der Novelle liegt auf der Ausweitung der Produktverantwortung. Diese soll durch zahlreiche Verordnungen konkretisiert werden.

So sollen für den Handel Regelungen getroffen werden, wonach Retouren weniger oft vernichtet werden sollen. Eine andere Verordnung sieht vor, dass sich Unternehmen an den Entsorgungskosten für Wegwerfprodukte beteiligen sollen.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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