Bundeskabinett mit energiepolitischen Entscheidungen

Kurz vor der Bundestagswahl hat das Bundeskabinett noch zwei energiepolitische Entscheidungen getroffen: Zum einen wurde die Wasserstoffnetzentgeltverordnung verabschiedet und zum andern wird die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) massiv aufgestockt. Zudem wurde auch ein Bericht zu einem Jahr nationale Wasserstoffstrategie verabschiedet.

Das BEG wird um gleich 5,7 auf 11,5 Mrd. Euro aufgestockt. Hintergrund ist, dass der Gebäudesektor sein spezifisches CO2-Ziel, das ihm das Klimaschutzgesetz zuweist, 2020 um 2 Mio. Tonnen verfehlt hat. Mit den zusätzlichen Milliarden soll die Ziellücke von 2 Mio. Tonnen geschlossen werden. Zusätzlich soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits 2022 überprüft werden und Neubaustandards sollen angehoben werden. Laut Kabinettsentwurf würden weitere längerfristig wirksame Maßnahmen im Gebäudebereich derzeit analysiert und vorbereitet.

Betreiber von Wasserstoffnetzen erhalten einen Eigenkapitalzinssatz von 9 Prozent für neue Netze und 7,73 Prozent für bestehende. Dies geht aus der Wasserstoffnetzentgeltverordnung hervor. Die Zinssätze gelten bis zum 31.12.2027. Netzbetreibern steht es nach EnWG offen, ob sie sich regulieren lassen. Die Zinssätze gelten nur für Netzbetreiber, die sich für die Regulierung entscheiden. Die Verordnung finden Sie hier.

Des Weiteren hat die Bundesregierung in ihrem Bericht zu einem Jahr nationale Wasserstoffstrategie ein – wenig überraschend – positives Fazit gezogen. Im Bericht heißt es: Die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung mit Nachdruck vorangetrieben und damit wichtige Grundlagen für Investitionen aus der Wirtschaft sowie für Forschungsinitiativen geschaffen. Diese tragen dazu bei, Deutschland als Vorreiter und Technologieführer zu positionieren.“ Verwiesen wird u. a. auf das Handlungskonzept Stahl, die Befreiung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage sowie die IPCEI-Projekte.

Quelle: DIHK

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