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Bundeskabinett beschließt Regelungen zur Behandlung von Elektroaltgeräten

Mit der sogenannten Behandlungsverordnung sollen die Anforderungen an das Entfernen von Schadstoffen aus sämtlichen Elektroaltgeräten an den Stand der Technik angepasst werden. Zudem soll erstmals das Recycling von Photovoltaik-Modulen geregelt werden. Die Verordnung ergänzt das neue Elektrogesetz und bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums ist die Behandlung von Altgeräten in den etwa 340 Recyclinganlagen in Deutschland derzeit nicht einheitlich. Mit der neuen Verordnung soll dies geändert, verbessert und vereinheitlicht werden. Insbesondere der Vollzug soll dadurch gestärkt werden.

Neben der Schadstoffentfrachtung soll etwa auch die Demontage, das Zerkleinern, Recycling oder die sonstige Verwertung geregelt werden. Die Verordnung sieht weiter Bestimmungen vor, welche Bauteile, Gemische und Stoffe vor der mechanischen Zerkleinerung von den Altgeräten zu entfernen sind, wenn diese einfach auszubauen sind. Dazu gehören insbesondere Batterien. Entfernte Bauteile, Gemische und Stoffe sollen dann der Wiederverwendung zugeführt oder recycelt werden. Die Behandlung von entfernten Kunststoffen wird ebenso geregelt.

Völlig neu sollen Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen in die Verordnung aufgenommen werden. Dies betrifft etwa die Getrenntbehandlung bestimmter Module oder die Grenzwerte der enthaltenen Schadstoffe bei der Behandlung.

Den Entwurf finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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