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BMWK kündigt zwei Klimaschutz-Sofortpro-gramm-Pakete an

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stellte bei einer Pressekonferenz am 11. Januar 2022 als Ausgangspunkt der zukünftigen Politik fest, dass die bisherigen klimapolitischen Maßnahmen unzureichend seien. Kein Sektor befände sich auf dem Zielkurs für 2030. Die Eröffnungsbilanz zeigt dies auf 36 Seiten (Link). Bereits im April soll es deshalb einen Kabinettsbeschluss zu einem ersten Maßnahmenpaket geben (Osterpaket, u. a. mit der Übernahme der EEG-Förderung in den Bundeshaushalt). Vor der Sommerpause soll ein zweites Gesetzespaket auf den Weg gebracht werden.

Die Elemente dieser Pakete sind:

− EEG-Novelle für 80 % EE-Stromerzeugung bis 2030: Erhöhung der Ausschreibungsmengen (Annahme eines Bruttostromverbrauch von 715 TWh); Planungsvorrang für den EE-Ausbau durch Grundsatz, dass der EE-Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient.

− Solarbeschleunigungspaket: Verbesserung beim Mieterstrom, Anhebung der Ausschreibungsschwellen und Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen unter Beachtung von Naturschutzkriterien, Solarpflicht bei gewerblichen Neubauten.

− Windenergie: Erschließen kurzfristiger Flächenpotenziale für Wind an Land u. a. durch geringere Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren und bessere Vereinbarkeit mit militärischen Interessen; Wind-an-Land-Gesetz: zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie reservieren, Voraussetzungen für zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren schaffen.

− Senkung Strompreis: ab 2023 Finanzierung der EEG-Umlage über den Bundeshaushalt, gleichzeitig Überführen der an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen (KWKG-, Offshore-Netzumlage) in ein eigenes Gesetz.

− Klimaschutzverträge mit der Industrie: Schaffen der rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Klimaschutzdifferenzverträgen (CCfD).

− Wärmestrategie für 50 % klimaneutrale Wärme bis 2030 neue Gebäudestrategie Klimaneutralität (Effizienz und Versorgung): flächendeckende kommunale Wärmeplanung mit Dekarbonisierung und Ausbau der Wärmenetze; finanzielles Aufstocken der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.

− Gebäude: Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes mit deutlich verschärften Effizienzstandards, neu eingebaute Heizungen ab 2025 mit mindesten 65 % EE.

− Wasserstoffstrategie: Maßnahmen zum Markthochlauf der Wasserstofftechnologie, um die Produktion an grünem Wasserstoff gegenüber den bisherigen Plänen zu verdoppeln, insbesondere durch Überarbeiten der Nationalen Wasserstoffstrategie und zusätzliche Förderprogramme.

Insgesamt muss die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in den kommenden acht Jahren mehr als verdoppelt werden. Voraussetzung dafür sind weniger Bürokratie und sehr viel mehr Tempo bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Quelle: DIHK, Berlin

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