Das BMU hat einen Referentenentwurf der Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Einwegkunststoffverbotsverordnung) vorgelegt.
Danach soll das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffprodukte ab 3. Juli 2021 untersagt sein. Die Verordnung soll sowohl für Verpackungen als auch Nicht-Verpackungen gelten. Von dem Verbot betroffen sein werden Wattestäbchen, Teller, Besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, Lebensmittelbehälter sowie Getränkebecher/Getränkebehälter.
Quelle: DIHK, Berlin