BGH urteilt zu Kundenanlage

Was ist eine Kundenanlage? Diese Frage führt in der Praxis häufig zu Streitigkeiten. Denn: In Kundenanlagen fallen keine Netzentgelte an. Nun hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen mit dieser Frage auseinandergesetzt. Dabei ging es zum einen um eine Kenngröße für Kundenanlangen und im zweiten Fall um die Frage, ob eine Straße kreuzen darf.

Zur Kenngröße der Kundenanlage:
Der BGH hat festgelegt (EnVR 65/18), dass eine Kundenanlage dann nicht mehr unerheblich für den Wettbewerb und die Lage des Netzbetreibers ist, wenn mehrere Hundert Letztverbraucher angeschlossen sind, die Anlage eine Fläche von deutlich über 10.000 Quadratmeter versorgt und die durchgeleitete Strommenge 1 GWh deutlich übersteigt und mehrere Gebäude angeschlossen sind.

Zur Frage des räumlichen Zusammenhangs:
Für eine Kundenanlage ist notwendig, dass sie sich über ein räumlich zusammenhängendes Gebiet erstreckt (EnVR 66/18). Für den BGH ist es in diesem Zusammenhang unerheblich, ob sie sich über mehrere Grundstücke erstreckt oder nicht. Ebenfalls unerheblich ist, ob eine Straße kreuzt und ob es sich dabei um eine Durchgangsstraße handelt oder nicht. Dies gilt allerdings nur, wenn die Grundstücke aneinander angrenzen und damit ein begrenztes Gebiet darstellen. Nicht ins Gewicht fallende andere Grundstücke können eingeschlossen werden.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

symbolbild-hochschule-ihk-ostwestfalen
Innovation & Technologie

CHE-Ranking: Bielefelder Psychologie in den Spitzenbereichen

Bestnoten für das Studienfach Psychologie an der Universität Bielefeld: In dem am 08.05.2025 veröffentlichten Ranking des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) erhält das Studienfach erneut herausragende Bewertungen in gleich mehreren Kategorien. Auch das Fach Erziehungswissenschaft erreicht einen Spitzenplatz im Ranking.

weiterlesen