Kommt aus dem EU-Parlament oder dem Rat im Laufe dieses Jahres kein Einspruch zum geplanten Verbot, tritt die Regelung zu Beginn des Jahres 2022 mit einer vorgesehenen Übergangsphase in Kraft. Die Mitteilung der EU-Kommission mit weiteren Details finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin