Besondere Ausgleichsregelung: Europaparlament fordert Nachbesserungen bei CEEAG

Das Europaparlament fordert die Europäische Kommission in einer am 21. Oktober verabschiedeten Entschließung sehr deutlich auf, mehr Unternehmen als bislang geplant auch zukünftig die Möglichkeit zu bieten, von Strompreisentlastungen zu profitieren.

Konkret fordern die Europaabgeordneten in ihrer Entschließung „mehr Wirtschaftszweige, die für staatliche Beihilfen in Betracht kommen, in die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 aufzunehmen, insbesondere für Beihilfen in Form von Ermäßigungen bei den Stromabgaben für energieintensive Verbraucher.“

Ein im Juni zur Konsultation gestellter Entwurf der Kommission für die neuen Beihilfeleitlinien sieht vor, über 150 Sektoren zukünftig von Entlastungen von Abgaben auf den Strompreis auszuschließen. Für viele deutsche strom- und handelsintensive Industriebetriebe würde dies bedeuten, dass sie in naher Zukunft nicht mehr von der sog. Besonderen Ausgleichsregelung profitieren könnten und die volle Erneuerbare-Energien-Umlage zahlen müssten. Eine solche Entwicklung würde die Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe beeinträchtigen und das Risiko einer Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland massiv erhöhen. Denn Deutschlands Strompreise sind im europäischen und globalen Vergleich weiterhin, vor allem in der Industrie, mit am höchsten, weshalb Entlastungen für die Wirtschaft unabdingbar bleiben.

Der DIHK setzt sich gemeinsam mit den IHKs für eine Abänderung des im Juni vorgelegten Leitlinienentwurfs ein, damit die Entlastungsmöglichkeiten für deutsche Betriebe erhalten bleiben. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission wird bis Ende des Jahres erwartet. Viele IHKs haben sich mit Briefen an ihre regionalen Europaabgeordneten gewandt, die konkrete Betroffenheit von Unternehmen im eigenen Kammerbezirk geschildert und um Unterstützung gebeten. Der nun vorliegende Entschließungsantrag ist ein wichtiges Signal an die Kommission.

Quelle: DIHK

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