Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln

Die Europäische Kommission hat die Schlussfolgerungen zum revidierten BVT-Merkblatt „Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln“ (STS BREF) mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2009 veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen zur Einhaltung der Emissionsbandbreiten innerhalb von 4 Jahren umsetzen. In Deutschland werden Anpassungen der Abwasserverordnung und zur TA Luft wahrscheinlich.

Betroffen von den Regelungen sind viele Unternehmen bspw. in der Automobil-, Chemie-, Elektro- und Metallindustrie, die organische Lösemittel zur Behandlung von Oberflächen verwenden. Der Text des Durchführungsbeschlusses kann auf dem Online-Portal zum EU-Recht abgerufen werden (Link).

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen