Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln

Die Europäische Kommission hat die Schlussfolgerungen zum revidierten BVT-Merkblatt „Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln“ (STS BREF) mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2009 veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen zur Einhaltung der Emissionsbandbreiten innerhalb von 4 Jahren umsetzen. In Deutschland werden Anpassungen der Abwasserverordnung und zur TA Luft wahrscheinlich.

Betroffen von den Regelungen sind viele Unternehmen bspw. in der Automobil-, Chemie-, Elektro- und Metallindustrie, die organische Lösemittel zur Behandlung von Oberflächen verwenden. Der Text des Durchführungsbeschlusses kann auf dem Online-Portal zum EU-Recht abgerufen werden (Link).

Quelle: DIHK

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