Anfang Dezember endet nach vier Jahren die zweite Frist zur Durchführung verpflichtender Energieaudits nach dem EDL-G. Das BAFA hat hierzu das bisher bestehende Merkblatt aktualisiert und einen neuen Leitfaden zur Erstellung der Auditberichte herausgegeben.

Der 60-seitige Leitfaden soll als Hilfestellung zur korrekten Durchführung und Dokumentation von Energieauditberichten nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 dienen. Er beruht auf Erfahrungen aus der Auswertung von Auditberichten der ersten Verpflichtungsrunde.
Schwerpunkte sind Hinweise und Beispiele

  • zur Abgrenzung des Betrachtungsraums und der Analyse des Energieverbrauchs,
  • zur Ermittlung und Darstellung von Energieeinsparmaßnahmen, inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung und Maßnahmeplan sowie
  • Hinweise zur Anwendung des Multi-Site-Verfahrens bei Erst- und Wiederholungsaudits.

Zeitgleich wurde das offizielle Merkblatt für Energieaudits nach § 8 EDL-G überarbeitet.

Unabhängig vom nun laufenden Vorhaben zur Novelle des EDL-G ist insbesondere das Merkblatt bei der aktuellen Arbeit zu berücksichtigen (der Leitfaden dient als Arbeitshilfe). Mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sind aber noch einmal Anpassungen zu erwarten.

Quelle: DIHK