Nachstehend erhalten Sie wichtige Informationen zur Verordnung 2022-748 zum Ausweis der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten, die auf den französischen Markt gebracht werden.
Die Informationspflicht betrifft Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von Produkten, die die gesetzlich festgelegten Umsatz- und Absatzschwellenwerte überschreiten und wird von 2023 bis 2025 schrittweise umgesetzt, beginnend mit umsatzstarken Unternehmen ab 2023 bis hin zu kleinen und mittleren Unternehmen ab 2025.
Der Ausweis der Umweltqualitäten und -merkmale erfolgt über ein elektronisches Produktblatt, das dem Kunden beim Kauf zur Verfügung gestellt werden muss.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link Verordnung 2022-748 zur Information über Umweltqualitäten und Umweltmerkmale von abfallerzeugenden Produkten
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verordnung 2022-748 in individuellen Beratungsgesprächen zur Verfügung und können Ihnen bei der Erstellung Ihres Produktdatenblattes behilflich sein. Verfügbare Termine können über folgenden Link gebucht werden: AHK Frankreich (office365.com)
Quelle: Deutsch Französische Industrie- und Handelskammer