Die EU-Kommission hat zwei Delegierte Verordnungen zur Anpassung des Anhang I der europäischen POP-Verordnung veröffentlicht. Zum einen ist der Eintrag zu PFOAs, ihrer Salze und PFOA-verwandten Verbindungen betroffen. Hier wurden bestimme Grenzwerte verändert bzw. eingeführt, unter anderem um die Herstellung bestimmter Medizinprodukte weiter zu ermöglichen.
Zum anderen sind Pentachlorphenol sowie seine Salze und Ester betroffen – hierfür wird für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen nun ein Grenzwert festgelegt, um das Recycling von Holzspänen weiterhin zu ermöglichen.
Die Änderungen treten am 22. Februar beziehungsweise 15. März 2021 in Kraft.
Die Delegierten Verordnungen finden Sie hier und hier.
Quelle: DIHK