Aktuelles vom BAFA zur Energieauditpflicht:

Das EDL-G und das EnEfG dienen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU und novelliert 2023/1791/EU) in nationales Recht. Dabei ändert sich mit Inkrafttreten der Novelle des EDL-G der Adressatenkreis der durch das EDL-G verpflichteten Unternehmen. Zukünftig wird der verpflichtete Adressatenkreis durch das EDL-G, wie bereits im EnEfG schon implementiert, unabhängig vom KMU- oder Nicht-KMU-Status durch die Höhe des Gesamtendenergieverbrauchs eines Unternehmens bestimmt.

Weitere Infos finden Sie hier: BAFA – Energie – Informationen zur geplanten Novelle des EDL-G

Quelle: BAFA Energie

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Narrativwechsel – Nachhaltigkeit als Chance sehen

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 sog. Omnibus-Entwürfe (I und II) zum geplanten Bürokratieabbau vorgelegt. Für viele kleine und mittelständische Unternehmen ist das ein Hoffnungsschimmer, sehen viele von ihnen die Berichtspflichten vor allem doch als Bürde. Ist Nachhaltigkeit jetzt „out“?

weiterlesen