Änderung im Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ändert das BMWi seine Förderpraxis im Bundesförderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“.Neuerdings kann der Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen ausgezahlt werden, so dass das beratene Unternehmen nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars in Vorleistung treten muss. Lediglich die Zahlungen des Eigenanteils müssen von vornherein getätigt werden.

Details und Voraussetzungen zur Teilnahme an der neuen Förderpraxis finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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