Änderung des Elektrogesetzes tritt in Kraft

Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein novelliertes Elektrogesetz. Schwerpunkt der neuen Bestimmungen sind Informationspflichten bezüglich der Rücknahme von Elektroaltgeräten, sowohl im B2C als auch insbesondere im B2B Bereich. In Letzterem müssen Hersteller Rücknahmemöglichkeiten für B2B-Geräte schaffen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne ist künftig auch auf B2B- Geräten anzubringen. Hier greift noch eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2023.

Eine weitere Neuerung ist die Rückgabe von Altgeräten im Lebensmitteleinzelhandel. Diese haben Elektroaltgeräte zurückzunehmen, sofern sie über eine Verkaufsfläche von mindestens 800 qm (über alle Produkte) verfügen und sie neue Elektrogeräte zumindest gelegentlich im Angebot haben. Für die Einrichtung der Rücknahmestellen gilt eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2022.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen