Änderung der Abwasserverordnung in Kraft

Die 10. Novelle zur Änderung der Abwasserverordnung ist in Kraft getreten. Die Anhänge 13 (Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder Holzfasermatten),

22 (Chemische Industrie), 39 (Nichteisenmetallerzeugung) wurden dabei grundlegend überarbeitet. In Anhang 19 F (Zellstofferzeugung) wird eine Altanlagenregelung rückwirkend für Anlagen wiedereingeführt, die vor dem 1. August 2001 in Betrieb waren.

Für alle unter die Verordnung fallenden Anlagenbetreiber werden im § 6 Abs. 6 Regelungen zur Mittelwertbildung von Messungen nach Teil H der Anhänge getroffen. Danach müssen Anlagenbetreiber, die mehr als die im Teil H ihres Anhangs vorgeschriebene Mindestanzahl an Messungen durchführen, einen Mittelwert bilden und dabei alle Messwerte heranziehen. Die Berechnung für Jahres- oder Monatsmittelwerte wird detailliert vorgegeben.

Quelle: DIHK

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