Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.
Auf dem Bild ist eine Gasflamme zu sehen

Abschlussbericht der Bundesnetzagentur über den Gasverbrauch von Produktionsbereichen

In einer überregionalen Gasmangellage käme der Bundesnetzagentur kraft Gesetzes die Rolle des Bundeslastverteilers zu. Dann wäre es Aufgabe der Bundesnetzagentur, mögliche Handlungsoptionen zur Behebung von Engpasssituationen in der Gasversorgung abzuwägen und auszuwählen. Vor diesem Hintergrund und trotz weniger angespannter Lage hat die Bundesnetzagentur eine Studie zur Analyse von Wertschöpfungsketten beauftragt und nun veröffentlicht

Diese Studie soll nicht nur besonders schützenswerte Produktionsbereiche identifizieren, sondern soll per Wertschöpfungskettenanalyse auch erkennbar machen, welchen Beitrag Produktionsbereiche, die für sich gesehen nicht besonders schützenswert sind, zur Produktion in besonders schützenswerten Bereichen leisten. Ergänzt wird diese Analyse um eine Untersuchung der Substitutionsmöglichkeiten von Gütern, die Bestandteil der Wertschöpfungskette eines Endprodukts sind. Bei einer ratierlichen Gasbezugsreduktion gibt die Bundesnetzagentur an, auch die bereits erfolgte, freiwillige Gaseinsparung zu berücksichtigen, soweit diese nach Ausrufung der Frühwarnstufe erfolgt sind. Darüber hinaus wird auch das Pooling ermöglicht.

Die gesamte Studie finden Sie hier.

Quelle: DIHK

 

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen