Digitaler Tacho: Fehlende Ländereingabe gilt jetzt als schwerer Verstoß
Der Fahrer ist verpflichtet, im digitalen Fahrtenschreiber das Symbol des Landes einzugeben, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beginnt und das Symbol des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet (Artikel 34 Absatz 7 VO (EU) Nr. 165/2014).