Krank durch Tattoo: Keine Entgeltfortzahlung

Tä­to­wie­run­gen gel­ten längst als Aus­druck in­di­vi­du­el­ler Le­bens­ge­stal­tung – auch im Be­rufs­le­ben sind sie weit­ge­hend ak­zep­tiert. Aber: Wer sich frei­wil­lig tä­to­wie­ren lässt, muss das Ri­si­ko mög­li­cher Fol­gen selbst tra­gen – auch fi­nan­zi­ell.