Umgang mit Verpackungen in Europa – eine Übersicht der nationalen Umsetzung – aktualisierte Auflage (Stand: 31. Juli 2024)

Auf dem Bild ist eine grüne Weltkugel zu sehen.

Die am 4. Juli 2018 in Kraft getretene novellierte EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) war Anlass für zahlreiche Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten. Allerdings variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in den Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Dies beeinträchtigt den grenzüberschreitenden Warenverkehr und führt zu Rechtsunsicherheiten. Diese Broschüre soll deshalb einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen Staaten Europas verschaffen.

DIHK aktualisiert die Broschüre „Umgang mit Verpackungen in Europa“

Die wichtigsten Regelungen für derzeit 25 Länder auf einen Blick. Bagatellgrenzen, Meldepflichten, Recyclingquoten: Wie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die novellierte EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt haben und was in weiteren europäischen Ländern gilt, beschreibt die Deutsche Industrie- und Handelskammer in einer frisch überarbeiteten Veröffentlichung des Leitfadens „Umgang mit Verpackungen in Europa“.