Neue EU-Schwellenwerte veröffentlicht
Im zweijährigen Turnus erfolgt durch die EU-Kommission eine Überprüfung und Anpassung der Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren. Zum 01.01.2024 werden diese angepasst.
„Coronapandemie“ als Rechtfertigung für die Aufhebung eines Vergabeverfahrens?
Eine bereits ergangene Benachrichtigung über einen beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB hindert nicht die freie Entscheidung des Auftraggebers über die tatsächliche Vergabe eines Auftrags.