Klimaneutral muss erklärt werden, wenn für das Erreichen der Klimaneutralität verschiedene Wege denkbar sind

Der BGH hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Werbung mit „Klimaneutral“ ohne eine Aufklärung über die Art der Klimaneutralität irreführend war.
„Google Shopping”-Anzeige: Preis muss eindeutig erkennbar sein

Bei einer „Google Shopping“-Anzeige muss für Kunden der Preis einschließlich der Umsatzsteuer eindeutig erkennbar sein.
Unerwünschte Briefkastenwerbung darf auch nicht am Hauseingang abgelegt werden
Der Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ gibt erkennbar zu verstehen, dass der Einwurf von Werbeflyern in Hausbriefkästen nicht erwünscht ist. Das umfasst auch, wie im konkreten Fall geschehen, das Ablegen von Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang, entschied das Amtsgericht München in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil.