Kein Markenschutz für „I love”-Logo

Der Großbuchstabe „i“ kombiniert mit einem roten Herz – dieses Bildzeichen wollte sich ein deutsches Unternehmen als Positionsmarke für Kleidung schützen lassen. Ohne Erfolg: laut EuG fehlt die markenrechtliche Unterscheidungskraft.

Verwirkung des europäischen Markenrechts

Wer die Verletzung seiner Rechte aus der Unionsmarke fünf Jahre lang duldet, ohne sie ernsthaft mit gerichtlicher Geltendmachung zu verfolgen, verliert sie. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass sowohl eine Abmahnung als auch die Anhängigkeit einer Klage nur dann die Verwirkungsfrist unterbricht, wenn sie eine rechtsverbindliche Lösung herbeiführen wollen. Eine Abmahnung, die ins Leere läuft oder […]