Achtung! – Phishing-Mails mit dem gefälschten Absender „Transparenzregister“ und Betreff „Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG“

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass derzeit Phishing-Mails im Umlauf sind, die mit dem gefälschten Absender „Transparenzregister“ und dem Betreff „Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG“ versehen sind und zur Korrektur von Eintragungen auffordern. Wir bitten um besondere Aufmerksamkeit.
Transparenzregister – Eintragungsfristen laufen 2022 ab
Das vom Bundesanzeiger Verlag geführte Transparenzregister dient der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. Durch die Umwandlung in ein sogenanntes Vollregister besteht die Pflicht für Unternehmen, sich beziehungsweise ihre wirtschaftlich Berechtigten, in dieses Register selbständig einzutragen.
Eintragungspflicht für alle Gesellschaften im Transparenzregister beschlossen
Der Bundestag hat am 10.06.2021 das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw) beschlossen, der Bundesrat hat am 25.06.2021 keinen Einspruch eingelegt. Das Gesetz ist im BGBl I, S. 2083 ff. veröffentlicht. Mit diesem Gesetz wird das Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt. Damit werden alle Gesellschaften ab dem 01.08.2021 eintragungspflichtig. Es gelten Übergangsfristen.