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Transparenzregister – Eintragungsfristen laufen 2022 ab

Das vom Bundesanzeiger Verlag geführte Transparenzregister dient der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. Durch die Umwandlung in ein sogenanntes Vollregister besteht die Pflicht für Unternehmen, sich beziehungsweise ihre wirtschaftlich Berechtigten, in dieses Register selbständig einzutragen.

Es gelten drei Übergangsfristen. Eine ist bereits verstrichen und auch die anderen beiden laufen dieses Jahr noch ab. Für Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien endete die Mitteilung zur Eintragung am 31. März 2022.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und europäische Genossenschaften oder Partnerschaften müssen die mitteilungspflichtigen Angaben bis zum 30. Juni 2022 zur Eintragung übermitteln. In allen anderen Fällen muss eine Mitteilung spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen.

Die Eintragung sollte vorgenommen werden, da Verstöße zu einer Geldbuße führen sowie zu einer namentlichen Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts.

Die IHK Krefeld bietet am 28. April von 14 bis 15 Uhr ein kostenfreies Webinar zu dem Thema Transparenzregister an. Besprochen werden u.a. Themen rund um die Eintragung und allgemeine Punkte zu dem Register. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Teilnahme finden Sie bitte hier.

 

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