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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – „Abstrakte Risikoanalyse“ datenbasiert und automatisiert selbst durchführen am 09.04.2024

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Das Gesetz gilt ab diesem Jahr auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland. Darüber hinaus sind zunehmend auch kleinere Unternehmen aufgrund von Nachfragen ihrer Kunden mit der Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäß LkSG befasst.