Bundesratsentscheid ein Teilerfolg für Groß- und Schwertransporte
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. November 2020 eine wichtige Korrektur der geplanten StVO-Novelle beschlossen: Künftig können die für den heimischen Wirtschaftsraum enorm wichtigen Transporte wieder bei denjenigen Behörden beantragt werden, in deren Bezirk das Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.