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Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen

Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal „Ebay-Kleinanzeigen“ über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers, entschied das LAG Schleswig-Holstein. Da der Kläger durch die Antwort der Arbeitgeberin im Chat aufgrund seines Geschlechts benachteiligt wurde, steht ihm eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG i.H.v. drei Bruttomonatsgehältern zu.

Quarantäne statt Hochzeit – Arbeitgeber muss haften

Arbeitgeber haben gegenüber ihren Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht – vor allem auch während der Corona-Pandemie. Darauf verweist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“  des VDAA (Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte). Kommt ein Geschäftsführer mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, trägt im Kontakt mit seinen Mitarbeitenden keine Maske und hält den Mindestabstand nicht ein, […]