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Verspäteter TSE-Einbau: Bestellnachweis für Nichtbeanstandung nötig

Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 sollten elektronische Registrierkassen ab dem 1. Januar 2020 mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) ausgestattet sein. Diese Frist wurde bereits bis zum 30. September verlängert. Nun hat das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Nichtbeanstandungsregelung erneut angepasst.