Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – „Abstrakte Risikoanalyse“ datenbasiert und automatisiert selbst durchführen am 09.04.2024
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Das Gesetz gilt ab diesem Jahr auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland. Darüber hinaus sind zunehmend auch kleinere Unternehmen aufgrund von Nachfragen ihrer Kunden mit der Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäß LkSG befasst.
IHK-Regionalforum Afrika – Fokus: Lebensmittelverarbeitung (inkl. Verpackung)
Beim IHK-Regionalforum Afrika dreht sich am 27. April 2022 von 10 bis 12 Uhr alles um die Marktchancen in Afrika. Besonders im Fokus stehen Ost- und Westafrika. Ziel ist es, deutsche Unternehmen aus der Lebensmittelverarbeitungs- und Verpackungsindustrie zu informieren.