Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung

Aufgrund aktueller, technischer und wissenschaftlicher Entwicklungen soll die Ersatzbaustoffverordnung verändert und angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung eine „Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung“ (20/6310) vorgelegt, welcher der Bundestag gemäß Paragraf 67 Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen soll.

Kreislaufwirtschaft Brennstoffzelle: ein Leben ist nicht genug

Wie müssen Stapel aus Brennstoffzellen (Stacks) in Fahrzeugen beschaffen sein, damit die eingesetzten Materialien am Ende des Produktlebens in automatisierten Prozessen demontiert, wiederverwertet oder am besten sogar wiederverwendet werden können?