Spürbare Entlastung für geringverdienende Selbstständige

Das Versichertenentlastungsgesetz dürfte nicht allen Gründerinnen und Gründern ein Begriff sein, aber die Auswirkungen davon sind enorm – enorm positiv. Der Krankenkassenbeitrag wurde bis Ende 2018 anhand einer Mindestbemessungsgrenze von 2.284 Euro berechnet.