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Spürbare Entlastung für geringverdienende Selbstständige

Das Versichertenentlastungsgesetz dürfte nicht allen Gründerinnen und Gründern ein Begriff sein, aber die Auswirkungen davon sind enorm – enorm positiv. Der Krankenkassenbeitrag wurde bis Ende 2018 anhand einer Mindestbemessungsgrenze von 2.284 Euro berechnet. Auf diesen angenommenen Verdienst mussten sie etwa 350 Euro Beiträge für Ihre Krankenkassen zahlen, auch, wenn ihr tatsächliches Einkommen weniger betragen hat.

Damit ist seit 2019 Schluss, Versichertenentlastungsgesetz sei Dank!

Seit dem 1.1.2019 ist die Mindestbemessungsgrenze der Krankenkassen abgesenkt worden, sie beträgt jetzt 1.038,33 Euro und verringert den monatlichen Mindestbeitrag auf ca. 160 Euro.

Was bedeutet das konkret für mich als Gründer/in?

Wenn das Einkommen aus der Selbstständigkeit zwischen 1038 EUR bis 2284 EUR liegt, lohnt es sich mit seiner Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um die Beiträge nach unten zu korrigieren.

Hinweis: Die Krankenkassen haben üblicherweise einen Ein-Jahres-Turnus zur Überprüfung der Daten, wenn Sie also im November 2018 gegründet haben, würde man Sie erst im November 2019 auf eventuell zu viel bezahlte Beiträge hinweisen können. Melden Sie sich also umgehend bei Ihrer Krankenkasse!

Autor: Ulrich Grubert

 

Rubriklistenbild: contrastwerkstatt/stock.adobe.com

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