„FIT FÜR DEN ERFOLG“ Rechts- und Steuerinfos Online-Reihe für Jungunternehmerinnen und -unternehmer
Sie haben sich gerade selbständig gemacht oder planen diesen Schritt in naher Zukunft? Eine Existenzgründungsberatung haben Sie bereits in Anspruch genommen und möchten sich nun auf Ihren „unternehmerischen Alltag“ mit seinen vielfältigen (steuer-) rechtlichen Herausforderungen vorbereiten?
Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis anzugeben

Wer gewerblich Verbrauchern Produkte anbietet, muss, falls er zur Angabe eines Grundpreises verpflichtet ist, den Preis je Maßeinheit in unmittelbarer Nähe zum Verkaufspreis darstellen. Der Bundesgerichtshof verurteilte einen Internethändler dazu, in Zukunft beide Angaben auf einen Blick hin erkennbar anzugeben. Der Verbraucher solle optimal befähigt werden, Preisvergleiche anzustellen, um fundierte Kaufentscheidungen treffen zu können.