Grundsatzurteil zu Equal Pay: Ein besser verdienender Mann reicht

Gleiches Geld für gleiche Arbeit – dies gilt EU-weit. Das BAG hat dazu jetzt ein Grundsatzurteil getroffen: Klagt eine Frau, weil sie sich beim Entgelt gegenüber männlichen Kollegen benachteiligt sieht, muss sie sich nicht mit einem Mittelwert begnügen.

Beim Kaffeeholen ausgerutscht: Unfallversicherung greift

Beim täglichen Kaffeeholen im Sozialraum ihres Arbeitgebers rutscht eine Angestellte auf dem frisch gewischten Boden aus und verletzt sich. Für das BSG erlag die Frau damit einer besonderen Betriebsgefahr – ein Arbeitsunfall sei gegeben.

Widerrufsbelehrung braucht keine Kontakt-Faxnummer

Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, wenn über die Widerrufsmöglichkeit richtig belehrt wurde. Dazu gehören Kontaktdaten wie Postanschrift und E-Mail-Adresse. Nicht aber eine Faxnummer, so der BGH, selbst wenn der Widerruf per Fax angeboten wurde.