Verwirkung des europäischen Markenrechts
Wer die Verletzung seiner Rechte aus der Unionsmarke fünf Jahre lang duldet, ohne sie ernsthaft mit gerichtlicher Geltendmachung zu verfolgen, verliert sie. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass sowohl eine Abmahnung als auch die Anhängigkeit einer Klage nur dann die Verwirkungsfrist unterbricht, wenn sie eine rechtsverbindliche Lösung herbeiführen wollen. Eine Abmahnung, die ins Leere läuft oder […]