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Führerscheinumtausch bis zum 19. Januar 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in ein fälschungssicheres Dokument umgetauscht werden. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr gelten für den Umtausch gestaffelte Fristen bis zum 19. Januar 2033. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die eine Befristung von Führerscheindokumenten für maximal 15 Jahre vorschreibt.