Neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht

Eine saubere Lieferkette setzt eine Zusammenarbeit von allen Beteiligten - von Anfang bis zum Ende der Lieferkette – voraus. Zusammenarbeit heißt aber nicht eine Übertragung der Pflichten an Zulieferer. Wozu dürfen verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auffordern? Wie funktioniert die Zusammenarbeit? Wir beantworten die Fragen im Rahmen dieser Online-Veranstaltung.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. August die Veröffentlichung der neuen Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ bekannt gegeben. Die BIK ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Instrument der Klimaschutzverträge und richtet sich primär an den Mittelstand. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Förderrichtlinie: Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Zirkuläre nachhaltige Textilien: Entwicklung ganzheitlicher, praxisreifer Lösungen zur Kreislaufschließung in der Textilbranche

Auf dem Bild ist die Erde zu sehen, um die sich drei grüne Pfeile befinden.

Mit der aktuellen Förderrichtlinie „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Zirkuläre nachhaltige Textilien: Entwicklung ganzheitlicher, praxisreifer Lösungen zur Kreislaufschließung in der Textilbranche“ stärkt das BMBF eine ressourceneffiziente, kreislauffähige Textilindustrie. Im Zentrum: nachhaltige Textilien und neue zirkuläre Geschäftsmodelle.

Mehr Gründerinnen! Neue Programmlinie EXIST-Women

Mit dem Test finden Sie heraus, welche Gründerpersönlichkeit Sie haben und wie Sie Ihre Fähigkeiten kontinuierlich weiterentwickeln können.

Mehr Gründerinnen in Deutschland: Der Frauenanteil bei Start-up-Gründungen in Deutschland ist nach wie vor ausbaufähig. Im EXIST-Programm betrug der Anteil von Gründerinnen im Durchschnitt der letzten Jahre rund 20 Prozent. Diese Quote soll in den nächsten Jahren deutlich erhöht werden.

Förderung zum Mobilitätsmanagement auch für Unternehmen

Jetzt können auch Unternehmen die Förderung zum Mobilitätsmanagement beantragen. Das Land NRW fördert Maßnahmen gemäß der Förderrichtlinie zur vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements („FöRi-MM“). Nun wurde die Richtlinie ausgeweitet: Künftig sind auch Maßnahmen von Unternehmen der Privatwirtschaft förderfähig.