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Nachweisgesetz: Mehr Informationspflichten für Arbeitgeber

Ab dem 1. August müssen Arbeitsverträge detaillierter ausgestaltet werden. Die Schriftform bleibt bestehen. Bisher fristete das Nachweisgesetz eher ein Schattendasein und wurde in der betrieblichen Praxis mehr oder weniger ignoriert. Das neugefasste Nachweisgesetz gibt den Arbeitgebern zusätzliche Informationspflichten in den beziehungsweise zu den Arbeitsverträgen auf.