Autonomes Fahren ohne Fahrer gesetzlich zugelassen

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 in einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren zugestimmt, nach dem autonome Fahrzeuge künftig bundesweit ohne physisch anwesende Fahrer fahren dürfen.

Bundesratsentscheid ein Teilerfolg für Groß- und Schwertransporte

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. November 2020 eine wichtige Korrektur der geplanten StVO-Novelle beschlossen: Künftig können die für den heimischen Wirtschaftsraum enorm wichtigen Transporte wieder bei denjenigen Behörden beantragt werden, in deren Bezirk das Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.