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Autonomes Fahren ohne Fahrer gesetzlich zugelassen

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 in einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren zugestimmt, nach dem autonome Fahrzeuge künftig bundesweit ohne physisch anwesende Fahrer fahren dürfen.

Fahrverbote auch an Fronleichnam ausgesetzt

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw-Transporte von Waren aller Art in allen Bundesländern (einschließlich Bayern) bleibt noch bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt. Darüber informiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).