Lieferkettengesetz: BAFA veröffentlicht Fragenkatalog zur Berichterstattung
Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen. Der Bericht generiert sich aus den Antworten eines strukturierten Fragebogens.